Allgemeine Geschäftsbedingungen


Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

1. Allgemeines

Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen werden durch Erteilung eines Auftrages vom Besteller verbindlich anerkannt. Einkaufsbedingungen des Bestellers, die mit diesen Bedingungen im Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, auch wenn sie der Bestellung zu Grunde gelegt werden und wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben. Sondervereinbarungen, Ergänzungen, Abänderungen oder mündliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Auch bei evtl. Unwirksamkeit einzelner Punkte sind diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen insgesamt verbindlich.

2. Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend, wenn nicht im Einzelfall ausdrücklich eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wird.
Die in unseren Drucksachen, Katalogen usw. enthaltenen Maße und Gewichte, sowie Angaben aller Art, Materialien Bezeichnungen usw., Abbildungen und Beschreibungen sind technischen Änderungen unterworfen und deshalb unverbindlich. Eine Verbindlichkeit zur Benachrichtigung über Änderungen besteht nicht.

3. Preise
Bei den in unseren Angeboten, Preislisten, Auftragsbestätigungen usw. genannten Notierungen handelt es sich um unverbindliche Richtpreise. Auf diese Listenpreise wird der jeweils anfallende Mehrwertsteuersatz angerechnet. Sie sind freibleibend und verstehen sich jeweils für ein Stück. Sollten preiserhöhende oder preisermäßigende Umstände von grundsätzlicher Bedeutung (Erhöhung der Löhne, der Roh- oder Hilfsstoffe) nach dem Bestellungszeitpunkt eintreten, so sind wir berechtigt, für noch nicht gelieferte Waren entsprechende Preisveränderungen vorzunehmen. Für Aufträge unter € 50,00 berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von € 5,00.

4. Lieferung
Lieferung erfolgt stets ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Empfängers (auch bei Franko Lieferung) durch billigste Versandart nach unserer Wahl, falls nicht wegen Franko-Lieferung oder Eilversand andere Vereinbarungen getroffen wurden. Der Abschluss einer Transport-Versicherung erfolgt nur auf ausdrückliche Anweisung und auf Rechnung des Bestellers. Genannte Liefertermine sind stets unverbindlich und nur annähernd, für deren Einhaltung wird keine Gewähr übernommen. Ihre Einhaltung setzt ferner die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. Im Falle einer Verzögerung der Lieferung stehen dem Besteller keinerlei Schadensersatzansprüche zu. Unvorhergesehene Hindernisse -gleichviel, ob sie in unserem Werk selbst oder bei einem Unterlieferanten eintreten entbinden uns von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen. Dazu gehören: Fälle höherer Gewalt oder andere unverschuldete Verzögerungen, allgemeine Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Betriebsstörungen, Stromeinschränkungsmaßnahmen, Verzögerungen bei der Beförderung. Die Lieferzeit gilt in solchen Fällen als verlängert. Die verspätete Lieferung eines Abrufs oder einer Teilmenge berechtigt den Besteller nicht, vom ganzen Vertrag zurückzutreten.
Sonderanfertigungen können grundsätzlich nicht zurückgenommen werden. Rücknahme von Standard-Ausführungen nur nach vorheriger Zustimmung durch uns und gegen Ersatzlieferung unter Abzug aller Bearbeitungskosten.

5. Ruckgaberecht
Rückgaben können nur per Gutschrift abgewickelt werden. Ein
Rückgaberecht besteht max. 3 Monate ab Lieferdatum.
Hat der Besteller den Rückgabegrund verursacht, wird nur der
Rechnungsbetrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von
20% des Rechnungsbetrags (min. € 20) gutgeschrieben.
Frachtkosten gehen in solchen Fällen immer zu Lasten des
Bestellers. Rücksendungen, ob berechtigt oder unberechtigt,
haben grundsätzlich frei zu erfolgen

6. Zahlung
Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zahlbar, falls hierüber nicht schriftlich Abweichendes vereinbart ist. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt. Dies gilt auch für Teillieferungen. Andere Zahlungsarten sind nur gestattet, soweit sie bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart
worden sind. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
Die Zurückhaltung der Zahlungen oder Aufrechnung wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder Reklamationen des Bestellers sind ausgeschlossen. Zahlungen gelten erst als geleistet, wenn der Geldbetrag bei uns eingegangen ist. Zahlungen an Dritte oder Vertreter oder Aufrechnungen sind dem Besteller nicht gestattet.
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, vom Verfallstag ab Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Landeszentral-Diskontsatz und die Mahnspesen in Anrechnung zu bringen. Ist der Besteller mit einer fälligen Zahlung im Rückstand gewesen, so können wir für die weiteren Lieferungen Vorauszahlungen verlangen oder die Lieferungen entsprechend hinausschieben oder vom Vertrag zurücktreten. Dasselbe gilt auch bei nachträglicher Kenntnis von der schlechten Vermögenslage des Bestellers zur Zeit des Vertragsabschlusses oder von einer Verschlechterung derselben sowie bei Eingang unbefriedigender Auskünfte, Forderungen aus bereits ausgeführten Lieferungen werden in diesen Fällen sofort zur Zahlung fällig.

7. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung erfolgt stets unter Eigentumsvorbehalt. Alle gelieferten Warten bleiben bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen unser Eigentum. Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit ist das Recht der Aussonderung und der evtl. Ersatzaussonderung vereinbart.
Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung unseres Eigentums, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand, hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht zu uns gehörenden Waren, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltswaren zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung zu.
Die Forderung des Bestellers aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltswaren werden bereits jetzt an uns abgetreten und zwar gleich, ob die Vorbehaltswaren in verändertem oder in unverändertem Zustand oder ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterveräußert werden. Der Besteller ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die entsprechende Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht.

8. Gewährleistung
Die Fabrik-Garantie von 6 Monaten erstreckt sich auf alle evtl. auftretenden Materialmängel und Fabrikationsfehler.
Für Teile, die nicht von uns hergestellt werden, haften wir nur im Rahmen der von unserem Unterlieferanten bestehenden Gewährleistungspflicht. Die Beweislast für Fehler und Mangel jeglicher Art trifft den Besteller. Beanstandete Erzeugnisse sind franko an uns einzusenden, ebenfalls geht der Rückversand zu Lasten des Bestellers..
Es können nur Ansprüche auf Reparatur bzw. Ersatzlieferung geltend gemacht werden, wenn sich Teile des Liefergegenstandes nachweislich infolge schlechten Materials oder fehlerhafter Ausführung als mangelhaft herausstellen. Andere Gewährleistungsansprüche hat der Besteller nicht, insbesondere keine Schadensersatzansprüche, wie Vergütungen von Folgeschäden, Arbeitslöhnen, Montagekosten, Frachtauslagen, Verzugsstrafen usw.
Die Gewährleistung erlischt, wenn von dritter Seite ohne unsere Zustimmung Änderungen oder Reparaturen vorgenommen werden. Es wird keine Haftung übernommen für Schäden infolge natürlicher Abnützung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, chemischer, elektromechanischer oder elektrischer Einflüsse. Abweichungen vom Lieferschein oder von der Rechnung sind uns unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich zu melden.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten - auch für Wechsel- und Scheckklagen - ist Schutterwald. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen. Es gilt nur deutsches Recht, ausländisches Recht ist ausgeschlossen.Im übrigen gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie, sofern diese unseren vorstehenden Bedingungen nicht widersprechen.

EGA Alarm & Sicherheitstechnik
Inh. Fred Geike
Weizerstr. 53
77656 Offenburg


Tel.: 078134034
Fax: 078136980
E-Mail.: info@alarm-ega.de

Inhaber und verantwortlich für den Inhalt:
Fred Geike